Klarheit über unser Geschäftsmodell, die Unverbindlichkeit unserer Beispielrechnungen und die Verantwortung von Lizenzpartnern.
Limitless Charging ist kein Franchise-System im rechtlichen Sinne. Es liegt insbesondere kein Franchisevertrag im Sinne der gängigen deutschen Rechtsauffassung vor (kein Weisungsrecht des Anbieters über das Geschäft des Lizenzpartners, kein einheitlicher Marktauftritt unter zwingender Marke, keine Eingliederung in eine vertikal organisierte Vertriebsstruktur).
Unser Modell besteht aus zwei rechtlich getrennten Elementen:
Der Lizenzpartner ist eigenständiger Unternehmer. Er bestimmt selbst über Aufstellort, Betriebszeiten, Ausleihpreise (innerhalb der technisch zulässigen Bandbreiten) und die kommerzielle Ausrichtung seines Geschäfts. Es besteht keine Verpflichtung zur Übernahme eines einheitlichen Marketingauftritts und keine vertraglich auferlegte Konkurrenzklausel.
Sämtliche auf dieser Website oder in Beratungsgesprächen genannten Zahlen, Beispielrechnungen, Erfahrungswerte, Hochrechnungen, Standortangaben oder Verweildauer-Beobachtungen sind ausdrücklich unverbindlich.
Sie stellen weder eine Zusicherung noch eine Garantie im Rechtssinne dar (§§ 443, 276 Abs. 1 BGB). Insbesondere übernimmt Limitless Charging keine Haftung für:
Die tatsächlichen Einnahmen hängen ausschließlich von individuellen Faktoren ab — insbesondere Standort, Gästefrequenz, Zielgruppe, gewähltem Ausleihpreis, Saisonalität und unternehmerischer Umsetzung durch den Lizenzpartner.
Der Lizenzpartner ist verpflichtet, die Wirtschaftlichkeit des Erwerbs eigenverantwortlich und vor Vertragsschluss zu prüfen. Limitless Charging empfiehlt eine sorgfältige Standortanalyse, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eigener Beratung (Steuerberater, Unternehmensberater, Rechtsanwalt).
Beratungs- und Standort-Einschätzungen durch Mitarbeiter oder Vertriebsbeauftragte von Limitless Charging stellen keine geschuldete Beratung im Rechtssinne dar, sondern allgemeine Informationen auf Basis verfügbarer Erfahrungswerte.
Der Erwerb von Hardware und der Abschluss des Servicevertrags stellen eine unternehmerische Investitionsentscheidung dar. Wie bei jeder unternehmerischen Investition besteht das Risiko, dass die erwarteten Einnahmen nicht erreicht werden oder die Investition sich nicht amortisiert.
Limitless Charging haftet nicht für ausbleibende Umsätze, geringere Auslastungen, Marktveränderungen oder sonstige Faktoren, die außerhalb der vertraglich geschuldeten Leistung des Anbieters liegen.
Dieser Disclaimer ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Widersprüchen gelten die ausdrücklichen Regelungen in AGB und individuellem Servicevertrag vor den allgemeinen Aussagen dieses Disclaimers.
Zur Erläuterung des Geschäftsmodells siehe auch die FAQ unter Häufige Fragen, insbesondere die Antworten zu Vertragslaufzeit, Servicegebühr und Garantien.
Limitless Charging schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern und juristischen Personen im Sinne des § 14 BGB ab. Es handelt sich somit um reine B2B-Geschäfte. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher (§§ 312g, 355 BGB) findet auf diese Verträge keine Anwendung.
Eine Bestellung ist mit Vertragsschluss verbindlich. Eine einseitige Rückabwicklung durch den Kunden ist nicht möglich, sofern keine gesetzlichen Mängelansprüche (siehe AGB § 13) oder einvernehmliche Aufhebung vorliegt.